Titel: | |
Kurzfassung: | Das Landgericht (LG) Hamburg hat ein positives Urteil zum Gesetz über die Sicherung der Bauforderungen (GSB) gefällt: Danach haftet Ihnen neben dem nur als Strohmann eingetragenen Geschäftsführer (Gf) auch ein faktischer Gf persönlich auf Schadenersatz, wenn er Baugeld zweckwidrig verwendet und der eigentliche Baugeldempfänger (Auftraggeber) Insolvenz angemeldet hat. |
Erschienen in: | UnternehmerBrief Bauwirtschaft (2008), Heft 7 |
Seite/n: | 1 |
Sprache der Veröffentlichung: | Deutsch |
Ich möchte die Zeitschrift kennenlernen
Abonnenten des "UnternehmerBrief Bauwirtschaft" können diesen Artikel kostenfrei downloaden.
|
Ich bin AbonnentAls Abonnent der Zeitschrift "UnternehmerBrief Bauwirtschaft" loggen Sie sich bitte mit Ihrer Kundennummer und PLZ ein. |