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Titel:     
 
Privater "Werkstattwagen"?
 
Kurzfassung:     
 
Darf ein Arbeitnehmer einen Dienstwagen auch für private Fahrten nutzen, muss er einen geldwerten Vorteil versteuern, selbst wenn er vorgibt, den Dienstwagen tatsächlich gar nicht privat genutzt zu haben. Doch bei Nutzung eines “Werkstattwagens” kann diese automatisch unterstellte Privatnutzung vermieden werden.
 
Erschienen in:     UnternehmerBrief Bauwirtschaft 36 (2013), Heft 12
 
Seite/n:     19
 
Sprache der Veröffentlichung:     Deutsch



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