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Titel:     
 
Positiv-Urteil: Keine Doppelbestrafung bei Darlehensausfall
 
Kurzfassung:     
 
Leiht sich ein Gesellschafter von seiner GmbH Geld, weil er von der Bank keinen Kredit mehr bekommt, ruft ein solches Darlehen den Betriebsprüfer auf den Plan. Denn: Werden keine Sicherheiten vereinbart, und das Darlehen fällt wegen Zahlungsunfähigkeit des Gesellschafters aus, liegt eine verdeckte Gewinnausschüttung vor.
 
Erschienen in:     UnternehmerBrief Bauwirtschaft 37 (2014), Heft 3
 
Seite/n:     19
 
Sprache der Veröffentlichung:     Deutsch



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