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Kurzfassung: | Stößt der Prüfer des Finanzamts in den Geschäftsbüchern auf Mieten und Pachten für Lagerräume, rechnet er diese meist selbstverständlich zu 50% dem Gewerbeertrag hinzu. Doch hiergegen lohnt sich nun Gegenwehr. |
Erschienen in: | UnternehmerBrief Bauwirtschaft 37 (2014), Heft 5 |
Seite/n: | 14 |
Sprache der Veröffentlichung: | Deutsch |
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