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Titel:     
 

 
Kurzfassung:     
 
Stößt der Prüfer des Finanzamts in den Geschäftsbüchern auf Mieten und Pachten für Lagerräume, rechnet er diese meist selbstverständlich zu 50% dem Gewerbeertrag hinzu. Doch hiergegen lohnt sich nun Gegenwehr.
 
Erschienen in:     UnternehmerBrief Bauwirtschaft 37 (2014), Heft 5
 
Seite/n:     14
 
Sprache der Veröffentlichung:     Deutsch



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