Titel: | Besteuerung von Erstattungszinsen - nein danke! |
Kurzfassung: | Erstattungszinsen auf Steuererstattungen zur Einkommen-, Körperschaft- oder Gewerbesteuer (ab 2008) sind als Einnahme zu versteuern, obwohl Nachzahlungszinsen für diese Steuern nicht zum Abzug kommen (BFH, Urteil v. 12.11.2013, Az. VIII R 3610). |
Erschienen in: | UnternehmerBrief Bauwirtschaft 37 (2014), Heft 5 |
Seite/n: | 15 |
Sprache der Veröffentlichung: | Deutsch |
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