Logo Ernst und Sohn

Vorschau

Titel:     
 
Besteuerung von Erstattungszinsen - nein danke!
 
Kurzfassung:     
 
Erstattungszinsen auf Steuererstattungen zur Einkommen-, Körperschaft- oder Gewerbesteuer (ab 2008) sind als Einnahme zu versteuern, obwohl Nachzahlungszinsen für diese Steuern nicht zum Abzug kommen (BFH, Urteil v. 12.11.2013, Az. VIII R 3610).
 
Erschienen in:     UnternehmerBrief Bauwirtschaft 37 (2014), Heft 5
 
Seite/n:     15
 
Sprache der Veröffentlichung:     Deutsch



Ich möchte die Zeitschrift kennenlernen

Abonnenten des "UnternehmerBrief Bauwirtschaft" können diesen Artikel kostenfrei downloaden.

Ich bin Abonnent

Als Abonnent der Zeitschrift "UnternehmerBrief Bauwirtschaft" loggen Sie sich bitte mit Ihrer Kundennummer und PLZ ein.

Kundennummer


Postleitzahl