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Vorschau

Titel:     
 

 
Kurzfassung:     
 
Wird ein Betrieb in Form eines Einzelunternehmens betrieben oder als Personengesellschaft, darf der Privat-Pkw dem umsatzsteuerlichen Unternehmensvermögen zugeordnet werden. Dies ist möglich, ohne den Pkw dem ertragssteuerlichen Betriebsvermögen zuzuordnen.
 
Erschienen in:     UnternehmerBrief Bauwirtschaft 37 (2014), Heft 8
 
Seite/n:     11
 
Sprache der Veröffentlichung:     Deutsch



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