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Kurzfassung: | Wird ein Betrieb in Form eines Einzelunternehmens betrieben oder als Personengesellschaft, darf der Privat-Pkw dem umsatzsteuerlichen Unternehmensvermögen zugeordnet werden. Dies ist möglich, ohne den Pkw dem ertragssteuerlichen Betriebsvermögen zuzuordnen. |
Erschienen in: | UnternehmerBrief Bauwirtschaft 37 (2014), Heft 8 |
Seite/n: | 11 |
Sprache der Veröffentlichung: | Deutsch |
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