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Titel:     
 
Hochwasser 2013: Reparaturen an Mietimmobilien sofort abziehbar
 
Kurzfassung:     
 
Vermieter, deren vermietete Immobilie im Mai/Juni 2013 vom Hochwasser beschädigt wurde, können die Kosten für die Beseitigung der Schäden in unbegrenzter Höhe durch einen Sofortabzug als Werbungskosten geltend machen. Das teilte jetzt die OFD Niedersachsen mit.
 
Erschienen in:     UnternehmerBrief Bauwirtschaft 37 (2014), Heft 8
 
Seite/n:     14
 
Sprache der Veröffentlichung:     Deutsch



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