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Kurzfassung: | Hauseigentümer, die die Beauftragung eines Handwerkers für den (erstmaligen) Anschluss des Hauses ans öffentliche Versorgungsnetz in Erwägung ziehen, werden vom Finanzamt finanziell unterstützt. Es winkt eine Steueranrechnung für Handwerkerleistungen von 20% der abgerechneten Leistungen, maximal 1.200 Euro pro Jahr. |
Erschienen in: | UnternehmerBrief Bauwirtschaft 37 (2014), Heft 8 |
Seite/n: | 15 |
Sprache der Veröffentlichung: | Deutsch |
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