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Titel:     
 

 
Kurzfassung:     
 
Hauseigentümer, die die Beauftragung eines Handwerkers für den (erstmaligen) Anschluss des Hauses ans öffentliche Versorgungsnetz in Erwägung ziehen, werden vom Finanzamt finanziell unterstützt. Es winkt eine Steueranrechnung für Handwerkerleistungen von 20% der abgerechneten Leistungen, maximal 1.200 Euro pro Jahr.
 
Erschienen in:     UnternehmerBrief Bauwirtschaft 37 (2014), Heft 8
 
Seite/n:     15
 
Sprache der Veröffentlichung:     Deutsch



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