Titel: | Besteuerung von Darlehen an die Kapitalgesellschaft |
Kurzfassung: | Leiht ein Gesellschafter seiner GmbH Geld und bekommt dafür Zinsen, muss er diese als Kapitalerträge bei seiner Einkommensteuer erfassen. Doch die Zinsen werden nicht mit der günstigen Abgeltungsteuer von 25% besteuert, sondern mit dem persönlichen Steuersatz des Gesellschafters. |
Erschienen in: | UnternehmerBrief Bauwirtschaft 37 (2014), Heft 10 |
Seite/n: | 23 |
Sprache der Veröffentlichung: | Deutsch |
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