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Titel:     
 
Besteuerung von Darlehen an die Kapitalgesellschaft
 
Kurzfassung:     
 
Leiht ein Gesellschafter seiner GmbH Geld und bekommt dafür Zinsen, muss er diese als Kapitalerträge bei seiner Einkommensteuer erfassen. Doch die Zinsen werden nicht mit der günstigen Abgeltungsteuer von 25% besteuert, sondern mit dem persönlichen Steuersatz des Gesellschafters.
 
Erschienen in:     UnternehmerBrief Bauwirtschaft 37 (2014), Heft 10
 
Seite/n:     23
 
Sprache der Veröffentlichung:     Deutsch



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