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Titel:     
 

 
Kurzfassung:     
 
Stößt ein Prüfer des Finanzamts bei der Prüfung einer GmbH auf einen Passus zum Dienstwagen im Arbeitsvertrag eines GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführers und stellt fest, dass statt eines Mitteklassewagens ein teurerer Dienstwagen gefahren wird, unterstellt er schnell eine verdeckte Gewinnausschüttung. Sagt der Prüfer A, muss er aber auch B sagen. Denn unterstellt der Prüfer eine Dienstwagengestellung aus gesellschaftsrechtlichen Gründen, hat das nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs Auswirkungen auf die Höhe der ans Finanzamt abzuführenden Umsatzsteuer für die Dienstwagengestellung.
 
Erschienen in:     UnternehmerBrief Bauwirtschaft 38 (2015), Heft 1
 
Seite/n:     10
 
Sprache der Veröffentlichung:     Deutsch



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