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Titel:     
 
Neues Vergaberecht in Sicht!
 
Kurzfassung:     
 
Im April 2014 wurden neue EU-Vergaberichtlinien veröffentlicht. Die Hälfte der bis April 2016 laufenden Umsetzungsfrist ist abgelaufen. Worauf müssen sich Unternehmen und öffentliche Auftraggeber einstellen? Der UBB informiert schon mal über die aktuellen Pläne. Inhaltlich bringen die EU-Vergaberichtlinien im Baubereich keine Revolution mit sich. Natürlich gibt es viele Änderungen, die auch im Tagesgeschäft zu beachten sein werden, aber das meiste ist schnell umgesetzt. Die Umsetzung betrifft erst einmal nur Aufträge mit Auftragswerten oberhalb des sog. EU-Schwellenwertes von derzeit 5,186 Mio . Aber die Regeln für darunter liegende Aufträge werden nachfolgend ebenfalls angepasst werden müssen.
 
Erschienen in:     UnternehmerBrief Bauwirtschaft 38 (2015), Heft 5
 
Seite/n:     10-11
 
Sprache der Veröffentlichung:     Deutsch



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