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Titel:     
 
Vorsicht beim Prosit: Steuerfalle bei Wein, Champagner & Co
 
Kurzfassung:     
 
Sogar bei Baufirmen soll es ja immer wieder einmal einen Grund zum Feiern geben - sei es im Rahmen eines erfolgreichen Vertragsschlusses oder am Ende eines gelungenen gemeinsamen Projekts mit einem Kunden. Aber Vorsicht: Selbst beim Feiern sitzt das Finanzamt mit am Tisch: Laden Sie Geschäftsfreunde oder Kunden zu einer Besprechung in ein Restaurant oder in ein Wirtshaus ein, sind diese Bewirtungskosten nur zu 70% als Betriebsausgabe vom Gewinn abziehbar. Dasselbe soll für Weinausschank gelten, der anlässlich einer Besprechung in den Firmenräumen stattfindet. Eine neue Sichtweise mit steuerlich fatalen Folgen...
 
Erschienen in:     UnternehmerBrief Bauwirtschaft 38 (2015), Heft 5
 
Seite/n:     12
 
Sprache der Veröffentlichung:     Deutsch



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