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Titel:     
 

 
Kurzfassung:     
 
Haben Sie 2014 von einem Spezialisten ein Online-Portal bzw. einen Online-Shop für Ihr Unternehmen erstellen lassen, ist für das Finanzamt die Sache klar. Diese Kosten sind aktivierungspflichtig und müssen über einen Zeitraum von 5 bis 7 Jahren abgeschrieben werden. Doch so klar, wie das Finanzamt meint, ist die Aktivierung keinesfalls.
 
Erschienen in:     UnternehmerBrief Bauwirtschaft 38 (2015), Heft 7
 
Seite/n:     16
 
Sprache der Veröffentlichung:     Deutsch



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