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Titel:     
 

 
Kurzfassung:     
 
Haben Sie in den Jahren 2008 bis 2010 im Rahmen eines Zweitstudiums zum Beispiel Bauingenieurswesen oder Architektur studiert und für diese Jahre keine Steuererklärung eingereicht, können Sie dem Finanzamt die Ausgaben im Zusammenhang mit Ihrem Studium nachträglich präsentieren. Das Finanzamt verrechnet die “Verluste” dann steuersparend in dem Jahr, in dem Sie erstmals steuerpflichtige Einkünfte erzielt haben. Das hat aktuell der Bundesfinanzhof in einem Urteil klargestellt (BFH, Urteil v. 13.1.2015, Az. IX R 22/14).
 
Erschienen in:     UnternehmerBrief Bauwirtschaft 38 (2015), Heft 8
 
Seite/n:     12
 
Sprache der Veröffentlichung:     Deutsch



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