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Titel:     
 

 
Kurzfassung:     
 
GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer in der Bauwirtschaft haben (unter anderem) ein steuerliches Problem. Arbeiten sie - was ja nicht allzu selten passiert - am Wochenende, an Feiertagen oder in der Nacht, steht ihnen grundsätzlich erst einmal kein Zuschlag für Feiertags- oder Nachtarbeit zu. Zahlt die GmbH ihm dennoch solche Zuschläge aus, liegt eine verdeckte Gewinnausschüttung vor.
 
Erschienen in:     UnternehmerBrief Bauwirtschaft 38 (2015), Heft 9
 
Seite/n:     13
 
Sprache der Veröffentlichung:     Deutsch



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