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Kurzfassung: | Der Bundesfinanzhof entschied mit Urteil vom 28. August 2014 (Az. V R 7/14), dass Betriebsvorrichtungen keine Bauwerke im Sinn der Steuerschuldnerschaft für Bauleistungen sind. Dieses Urteil wurde nun vom Bundesfinanzministerium gekippt. Das bedeutet, dass Bauunternehmer möglicherweise ihre Rechnungsstellung anpassen müssen. |
Erschienen in: | UnternehmerBrief Bauwirtschaft 38 (2015), Heft 9 |
Seite/n: | 19 |
Sprache der Veröffentlichung: | Deutsch |
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