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Titel:     
 

 
Kurzfassung:     
 
Der Bundesfinanzhof entschied mit Urteil vom 28. August 2014 (Az. V R 7/14), dass Betriebsvorrichtungen keine Bauwerke im Sinn der Steuerschuldnerschaft für Bauleistungen sind. Dieses Urteil wurde nun vom Bundesfinanzministerium gekippt. Das bedeutet, dass Bauunternehmer möglicherweise ihre Rechnungsstellung anpassen müssen.
 
Erschienen in:     UnternehmerBrief Bauwirtschaft 38 (2015), Heft 9
 
Seite/n:     19
 
Sprache der Veröffentlichung:     Deutsch



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