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Titel:     
 

 
Kurzfassung:     
 
Die Finanzämter lassen die Umsatzsteuer für die letzte Umsatzsteuervoranmeldung 2014 bei Einnahmen-Überschussrechnern nicht als Betriebsausgabe des Jahres 2014 zum Abzug zu. Das liegt am späten Fälligkeitszeitpunkt der Umsatzsteuerzahlung.
 
Erschienen in:     UnternehmerBrief Bauwirtschaft 38 (2015), Heft 10
 
Seite/n:     16
 
Sprache der Veröffentlichung:     Deutsch



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