Titel: | Ist-Besteuerung ohne Antrag? |
Kurzfassung: | Gewerbliche Unternehmer, die ihren Gewinn nach der Einnahmen-Überschussrechnung ermitteln und deren Vorjahresumsatz nicht über 500.000 Euro lag, profitieren umsatzsteuerlich von der Ist-Besteuerung (§ 20 Abs. 1 UStG). Kann das Finanzamt einem Bauunternehmer einen Strich durch die Rechnung machen, wenn er die Ist-Besteuerung nicht extra beantragt hat? Die Antwort kommt aktuell vom Bundesfinanzhof. |
Erschienen in: | UnternehmerBrief Bauwirtschaft 38 (2015), Heft 12 |
Seite/n: | 12 |
Sprache der Veröffentlichung: | Deutsch |
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