Logo Ernst und Sohn

Vorschau

Titel:     
 

 
Kurzfassung:     
 
Seit 1.1.2015 gelten lohnsteuerlich und umsatzsteuerlich neue gesetzliche Vorgaben für Betriebsveranstaltungen. Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat in einem ausführlichen Schreiben Stellung dazu genommen, wann bei einer Betriebsveranstaltung Lohnsteuer fällig werden kann und wann eine Vorsteuerkürzung droht.
 
Erschienen in:     UnternehmerBrief Bauwirtschaft 38 (2015), Heft 12
 
Seite/n:     12
 
Sprache der Veröffentlichung:     Deutsch



Ich möchte die Zeitschrift kennenlernen

Abonnenten des "UnternehmerBrief Bauwirtschaft" können diesen Artikel kostenfrei downloaden.

Ich bin Abonnent

Als Abonnent der Zeitschrift "UnternehmerBrief Bauwirtschaft" loggen Sie sich bitte mit Ihrer Kundennummer und PLZ ein.

Kundennummer


Postleitzahl