Titel: | Geburtstagsfeier auf Kosten des Finanzamts? |
Kurzfassung: | Feiert ein GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer mit der Belegschaft und mit Kunden seinen Geburtstag, kann er die Kosten der Feier als Werbungskosten in Anlage N seiner Einkommensteuererklärung eintragen. Damit das Finanzamt mitspielt, muss er sich jedoch an ein paar Spielregeln halten. |
Erschienen in: | UnternehmerBrief Bauwirtschaft 39 (2016), Heft 2 |
Seite/n: | 12 |
Sprache der Veröffentlichung: | Deutsch |
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