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Die Verlockung ist groß - es gibt kaum mehr einen Bildschirmarbeitsplatz, der nicht auch eine Verbindung ins Internet hat. Mal schnell private E-Mails checken, ein Hotel für den nächsten Urlaub suchen, kurz die neuesten Posts auf Facebook oder Twitter durchschauen - müssen Sie als Arbeitgeber das dulden? Nein, sagt unter anderem das Landesarbeitsgericht (LAG) Berlin-Brandenburg in einer aktuellen Entscheidung (Urteil vom 14.01.2016, 5 Ca 667/15). Der Arbeitgeber darf danach in bestimmten Fällen sogar den Browserverlauf prüfen und private Mails des Mitarbeiters lesen. Und allzu viel privates Surfen im Internet während der Arbeitszeit kann durchaus zu einer Abmahnung oder sogar Kündigung führen.
 
Erschienen in:     UnternehmerBrief Bauwirtschaft 39 (2016), Heft 4
 
Seite/n:     18
 
Sprache der Veröffentlichung:     Deutsch



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