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Titel:     
 
Gesonderter Ausweis des Lohnanteils in der Rechnung
 
Kurzfassung:     
 
Viele Kunden geben Bauunternehmen einen Zuschlag für Handwerkerleistungen in ihrem Eigenheim, weil sie so das Finanzamt an den Kosten beteiligen können. Die Steueranrechnung für Handwerkerleistungen gibt es allerdings nur für den Lohnanteil. Deshalb fordern Privatkunden häufig eine aufgeschlüsselte Rechnung. Ist der Bauunternehmer dazu verpflichtet?
 
Erschienen in:     UnternehmerBrief Bauwirtschaft 39 (2016), Heft 5
 
Seite/n:     12
 
Sprache der Veröffentlichung:     Deutsch



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