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Titel:     
 

 
Kurzfassung:     
 
Bei GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführern führen Sonntags-, Feiertags- und Nachtzuschläge zu einer verdeckten Gewinnausschüttung (vGA). Das Finanzgericht Münster stellte nun klar, dass diese Grundsätze auch für einen “faktischen” Geschäftsführer gelten.
 
Erschienen in:     UnternehmerBrief Bauwirtschaft 39 (2016), Heft 5
 
Seite/n:     12
 
Sprache der Veröffentlichung:     Deutsch



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