Titel: | Ist-Versteuerung auch ohne Genehmigung? |
Kurzfassung: | Die Versteuerung von Umsätzen nach vereinnahmten Entgelten (= Ist-Versteuerung) muss normalerweise beim Finanzamt beantragt und von diesem genehmigt werden. Doch die OFD Karlsruhe spricht sich für die rückwirkende Genehmigung aus, wenn kein Gestaltungsmissbrauch vorliegt. |
Erschienen in: | UnternehmerBrief Bauwirtschaft 39 (2016), Heft 6 |
Seite/n: | 18 |
Sprache der Veröffentlichung: | Deutsch |
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