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Kurzfassung: | Arbeitgeber dürfen ihren Mitarbeitern pro Jahr Arbeitgeberleistungen zur Gesundheitsförderung in Höhe von bis zu 500 Euro zuwenden, ohne dass dafür Steuern und Sozialabgaben fällig werden. Einkaufs- und Beschaffungsoptimierung durch die BVMB |
Erschienen in: | UnternehmerBrief Bauwirtschaft 39 (2016), Heft 7 |
Seite/n: | 18 |
Sprache der Veröffentlichung: | Deutsch |
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