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Titel:     
 
Clevere Vertragsgestaltung hilft
 
Kurzfassung:     
 
Verkauft ein Unternehmen ein unbebautes Grundstück und im Notarvertrag wird festgelegt, wer das Grundstück wie und wann bebaut, liegt aus grunderwerbsteuerlicher Sicht ein einheitliches Vertragswerk vor. Nachteil: Die Grunderwerbsteuer wird nicht nur auf das unbebaute Grundstück fällig, sondern auch auf das noch gar nicht vorhandene Gebäude. Diese Steuermehrbelastung fehlt dem Kunden dann bei der Auftragsvergabe für Sonderwünsche.
 
Erschienen in:     UnternehmerBrief Bauwirtschaft 39 (2016), Heft 9
 
Seite/n:     23
 
Sprache der Veröffentlichung:     Deutsch



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