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Titel:     
 
Umsatzsteuer: Lastschrifteinzug
 
Kurzfassung:     
 
Der Bundesfinanzhof hat die Umsatzsteuervorauszahlungen als so genannte “wiederkehrende Ausgaben” nach § 11 Abs. 2 Satz 2 EStG eingestuft. In der Praxis stellt sich nun die Frage: Wann ist bei einer erteilten Lastschrifteinzugsermächtigung vom Abfluss der Zahlungen bei der Einnahmen-Überschussrechnung auszugehen?
 
Erschienen in:     UnternehmerBrief Bauwirtschaft 40 (2017), Heft 1
 
Seite/n:     15
 
Sprache der Veröffentlichung:     Deutsch



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