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The Österreichische Raumordnungskonferenz (ÖROK) set up a partnership in 2011 to deal with “Risk management for gravitational natural hazards in landuse planning”. As gravitational natural hazards have a decisive influence on development in the Alpine Region, standard procedures were developed for the assessment of the relevance of these processes for landuse planning. This paper describes the recommended procedure for the assessment of hazards affecting permanent settlements from rockfall in a top-down approach. The first step to define potential conflicts between the maximum run-out of rockfall processes and the presence of settlements is a conservative empirical assessment based on rock outcrops serving as potential detachment zones and the maximum reach of such rockfalls, leading to a hazard indication map. This approach is only based on existing cartographic information, field investigations are not necessarily involved at this stage. To ensure conservative results, the use of a high-resolution 1 m ground model to identify rock outcrops is recommended. The next step includes a thorough examination of those areas in the hazard indication map with conflicts between the maximum reach/run-out of falling blocks and settlements. This stage includes field investigations with mapping of maximum reach blocks, block size distributions, underground conditions of the transit zone and the condition of rock outcrops that act as potential detachment zones. All this information is subsequently integrated into a 3D rockfall simulation. As a result the modelling enables a delineation of areas out of reach (no rockfall hazard), areas with potential impact energies ≤ 100 kJ (low intensity) and areas with potential impact energies > 100 kJ (high intensity).
Im Rahmen der Österreichischen Raumordnungskonferenz (ÖROK)-Partnerschaft “Risikomanagement für gravitative Naturgefahren in der Raumplanung” wurden Empfehlungen erarbeitet, die eine standardisierte Vorgangsweise zur Abgrenzung von Steinschlaggefährdungsbereichen beschreiben. Im Forstgesetz von 1975 (§ 11) ist eine differenzierte Abgrenzung von Gefahrenzonen für den Prozess Steinschlag/Felssturz nicht explizit vorgesehen, es wird lediglich die Ausweisung von Hinweisbereichen angeführt, die möglicherweise von Rutschungen oder Steinschlag betroffen sein könnten. Gleiches gilt für die Gefahrenzonenplanverordnung BGBL 436/1976. Die Raumordnungsabteilungen der Länder fordern jedoch eine ausreichend zuverlässige Abgrenzung von durch Steinschlagprozesse potenziell gefährdeten Flächen. Daher wurde im Rahmen der Strategie 2020 der Wildbach- und Lawinenverbauung die Einführung einer geeigneten Vorgangsweise - vorerst in je einer Testgemeinde je Bundesland - vereinbart. Der Beitrag beschreibt eine auf der ÖROK-Empfehlung basierende praktikable Methodik, mit der Gefährdungsbereiche nachvollziehbar identifiziert und dargestellt werden können. Darüber hinaus werden aus den Erfahrungen bei der Bearbeitung von Testgebieten Empfehlungen abgeleitet, die sicherstellen sollen, dass künftig einheitliche Ergebnisse erzielt werden.
 
Erschienen in:     Geomechanics and Tunnelling 10 (2017), Heft 1
 
Seite/n:     24-33
 
Sprache der Veröffentlichung:     Englisch/Deutsch



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