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Kurzfassung: | Im Jahr 2017 können Lebensversicherungen, die ab dem 1.1.2005 abgeschlossen wurden, steuerbegünstigt verkauft werden. Behält die Versicherung Steuern ein, sind diese in aller Regel überhöht. Doch Sie können sich die zu hohen Steuerzahlungen wieder zurückholen. |
Erschienen in: | UnternehmerBrief Bauwirtschaft 40 (2017), Heft 3 |
Seite/n: | 13 |
Sprache der Veröffentlichung: | Deutsch |
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