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Kurzfassung: | Erledigen Sie Bauarbeiten für eine Stadt oder Gemeinde, die dafür die umliegenden Anlieger zur Kasse bittet, kann es passieren, dass Sie offenlegen müssen, wie hoch der Anteil der Arbeitsleistung und des Materialeinsatzes ist. Hintergrund ist ein Musterprozess zur Steueranrechnung für solche Anliegerbeiträge. |
Erschienen in: | UnternehmerBrief Bauwirtschaft 40 (2017), Heft 3 |
Seite/n: | 12-13 |
Sprache der Veröffentlichung: | Deutsch |
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