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Titel:     
 

 
Kurzfassung:     
 
Es ist eine kleine Sensation: Der Bundesfinanzhof hat seine jahrzehntelange Rechtsprechung aufgegeben. Danach weicht die objektbezogene Ermittlung der Werbungskosten der steuerlich günstigeren personenbezogenen Ermittlung. Das eröffnet über die entschiedenen Urteilsfälle hinaus erhebliches Gestaltungspotential.
 
Erschienen in:     UnternehmerBrief Bauwirtschaft 40 (2017), Heft 5
 
Seite/n:     9
 
Sprache der Veröffentlichung:     Deutsch



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