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Autor(en):     
 
Mecking, Volker
 
Titel:     
 
Quo vadis, Sozialkassenverfahren?
 
Kurzfassung:     
 
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat in Bezug auf den Tarifvertrag für das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe (VTV) die Allgemeinverbindlichkeitserklärungen (AVE) für die Jahre 2008, 2010 und 2014 mit seiner Entscheidung vom 21.09.2016 (10 ABR 33/15) für unwirksam erklärt. Was heißt das? Danach wurden am 25.01.2017 (BAG 10 ABR 43/15 und 34/15) auch die Allgemeinverbindlichkeitserklärungen für die Jahre 2012 und 2013 als unwirksam deklariert. Im Ergebnis waren damit die AVen für den gesamten Zeitraum 01.10.2007 bis 31.12.2014 unwirksam. Was das für die Praxis bedeutet, erklärt der UBB in diesem Beitrag.
 
Erschienen in:     UnternehmerBrief Bauwirtschaft 40 (2017), Heft 9
 
Seite/n:     17-19
 
Sprache der Veröffentlichung:     Deutsch



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