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Kurzfassung: | Bekommen Kunden eines Bauhandwerkers oder eines Bauingenieurs für ihre Zahlungen eine Steueranrechnung, ist die Zufriedenheit der Kunden meist vorprogrammiert. Doch nicht immer klappt es mit der Steueranrechnung, wie ein aktuelles Urteil zeigt. |
Erschienen in: | UnternehmerBrief Bauwirtschaft 40 (2017), Heft 6 |
Seite/n: | 10 |
Sprache der Veröffentlichung: | Deutsch |
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