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Titel:     
 

 
Kurzfassung:     
 
Wird ein Bauarbeiter über einen längeren Zeitraum weit von zu Hause eingesetzt, kann es schon mal Sinn haben, sich am Beschäftigungsort eine Zweitwohnung anzumieten. Das Finanzamt beteiligt sich dann an den Unterkunftskosten und lässt bis zu 1.000 Euro Werbungskosten zu. Das Finanzgericht Düsseldorf ist sogar noch großzügiger.
 
Erschienen in:     UnternehmerBrief Bauwirtschaft 40 (2017), Heft 6
 
Seite/n:     19
 
Sprache der Veröffentlichung:     Deutsch



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