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Titel:     
 
Ab 2018 funktioniert das Bauen rechtlich anders als bisher
 
Kurzfassung:     
 
Kaum ein neues Gesetzeswerk hat in den vergangenen Jahren so viele Wellen geschlagen und die Gemüter erhitzt wie das neue Bauvertragsrecht. Nach jahrelanger Entstehungsgeschichte mit zum Teil heftigen Auseinandersetzungen hat im März der Deutsche Bundestag das neue Gesetzeswerk nach der zweiten und dritten Lesung beschlossen. Der Bundesrat hat - für viele durchaus überraschend - wenig später das Paket ohne Widerspruch durchgewunken. Zum 1.1.2018 tritt das neue Bauvertragsrecht in Kraft. Was ändert sich? Funktioniert das Bauen rechtlich künftig komplett anders als bisher? In der Bauwirtschaft herrscht Verunsicherung, und schon jetzt wird deutlich: So, wie das Gesetz beschlossen wurde, wird es in manchen Punkten mehr Fragen aufwerfen als Antworten geben. Der UBB gibt einen Überblick über die wichtigsten Fakten und Neuerungen.
 
Erschienen in:     UnternehmerBrief Bauwirtschaft 40 (2017), Heft 6
 
Seite/n:     3-9
 
Sprache der Veröffentlichung:     Deutsch



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