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Titel:     
 

 
Kurzfassung:     
 
Normalerweise gilt der Grundsatz “Ohne korrekte Rechnung kein Vorsteuerabzug”. Doch bei Anwendung der Steuerschuldnerschaft nach § 13b UStG ist es für den Vorsteuerabzug egal, ob die Rechnung korrekt ist oder nicht. Diese Auffassung bestätigte nun der Europäische Gerichtshof.
 
Erschienen in:     UnternehmerBrief Bauwirtschaft 40 (2017), Heft 7
 
Seite/n:     18
 
Sprache der Veröffentlichung:     Deutsch



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