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Die Redensart “Erstens kommt es anders, zweitens als man denkt!” gilt auch für die Realisierung von Bauvorhaben. Die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vereinbarte Vergütung zwischen den Vertragspartnern wird durch diverse Änderungen obsolet und muss permanent angepasst werden. Diese Änderungen haben verschiedenste Ursachen von der Planung und Leistungsbeschreibung über neue Bauwünsche und Anordnungen bis zu unvorhersehbaren Widrigkeiten nach Auftragserteilung. Soweit sie vom Auftraggeber ausgelöst sind, sind das Bauvertragsänderungen im Leistungsbereich oder einfach Bestellungsänderungen. Selbst modernste EDV-Technik hat diese Probleme in den letzten drei Jahrzehnten nicht ausgemerzt, sondern vielleicht noch verschlimmert, weil man die Planung und Ausschreibung mittels EDV auf die leichte Schulter nimmt. Welche Möglichkeiten gibt es dabei auf der Preisseite für die Baufirma?
 
Erschienen in:     UnternehmerBrief Bauwirtschaft 40 (2017), Heft 7
 
Seite/n:     9-11
 
Sprache der Veröffentlichung:     Deutsch



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