Titel: | |
Kurzfassung: | Eigentlich hat der EuGH eindeutig entschieden, dass Unternehmen eine rückwirkende Rechnungsberichtigung zusteht. Doch der Bundesfinanzhof schränkt dieses steuerliche Privileg wieder ein. Was wann gilt, kann einer internen Verwaltungsanweisung einer Finanzbehörde entnommen werden. |
Erschienen in: | UnternehmerBrief Bauwirtschaft 40 (2017), Heft 7 |
Seite/n: | 18-19 |
Sprache der Veröffentlichung: | Deutsch |
Ich möchte die Zeitschrift kennenlernen
Abonnenten des "UnternehmerBrief Bauwirtschaft" können diesen Artikel kostenfrei downloaden.
|
Ich bin AbonnentAls Abonnent der Zeitschrift "UnternehmerBrief Bauwirtschaft" loggen Sie sich bitte mit Ihrer Kundennummer und PLZ ein. |