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Kurzfassung: | Ist die Einspruchsfrist für einen Steuerbescheid abgelaufen, ist er normalerweise bestandskräftig und kann nur noch nach den strengen Änderungsvorschriften der Abgabenordnung geändert werden. Findet bei einem Unternehmer der Baubranche eine Betriebsprüfung statt, führt allerdings nicht jede Feststellung dazu, dass das Finanzamt bestandskräftige Steuerbescheide automatisch ändern darf. |
Erschienen in: | UnternehmerBrief Bauwirtschaft 40 (2017), Heft 8 |
Seite/n: | 18 |
Sprache der Veröffentlichung: | Deutsch |
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