Logo Ernst und Sohn

Vorschau

Titel:     
 
Renovierungskosten vor verbilligter Vermietung
 
Kurzfassung:     
 
Haben Sie eine Immobilie renoviert und anschließend verbilligt an ein Familienmitglied vermietet, sind strenge Überprüfungen des Finanzamts vorprogrammiert. Denn beträgt die vereinbarte Miete nicht mindestens 66% der ortsüblichen Warmmiete, kürzt das Finanzamt nicht nur die laufenden Werbungskosten, sondern neuerdings auch die Renovierungskosten - selbst wenn die Renovierungskosten bereits vor 2016 entstanden sind.
 
Erschienen in:     UnternehmerBrief Bauwirtschaft 40 (2017), Heft 8
 
Seite/n:     18-19
 
Sprache der Veröffentlichung:     Deutsch



Ich möchte die Zeitschrift kennenlernen

Abonnenten des "UnternehmerBrief Bauwirtschaft" können diesen Artikel kostenfrei downloaden.

Ich bin Abonnent

Als Abonnent der Zeitschrift "UnternehmerBrief Bauwirtschaft" loggen Sie sich bitte mit Ihrer Kundennummer und PLZ ein.

Kundennummer


Postleitzahl