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Kurzfassung: | Zum Jahreswechsel verlieren wieder viele Freistellungsbescheinigungen zur Bauabzugsteuer ihre Gültigkeit. Je nachdem, ob Sie Auftraggeber (AG) oder beauftragtes Unternehmen (AN) sind, empfiehlt sich die frühzeitige Überprüfung der Gültigkeitsdauer dieser Bescheinigungen. |
Erschienen in: | UnternehmerBrief Bauwirtschaft 40 (2017), Heft 11 |
Seite/n: | 19 |
Sprache der Veröffentlichung: | Deutsch |
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