Titel: | Software/Datenbanken: Steuer? |
Kurzfassung: | Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat ein Infoschreiben zum Steuerabzug nach § 50a EStG bei grenzüberschreitender Überlassung von Software und Datenbanken veröffentlicht. Da dieses Schreiben in allen offenen Fällen - also auch für zurückliegende Jahre - anzuwenden ist, hier die Antworten auf die häufigsten Fragen aus der Praxis. |
Erschienen in: | UnternehmerBrief Bauwirtschaft 41 (2018), Heft 1 |
Seite/n: | 19 |
Sprache der Veröffentlichung: | Deutsch |
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