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Autor(en):     
 
Mecking, Volker
 
Titel:     
 

 
Kurzfassung:     
 
Aktuell laufen wieder Betriebsratswahlen. Die Notwendigkeit einer Neuwahl ergibt sich aus § 13 Abs.1 Satz 1 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG): Danach finden alle vier Jahre Betriebsratswahlen statt. Demgemäß finden die Wahlen noch bis zum 31. Mai statt. Der UBB gibt einen groben Überblick über die vorgeschriebenen unterschiedlichen Wahlverfahren.
 
Erschienen in:     UnternehmerBrief Bauwirtschaft 41 (2018), Heft 4
 
Seite/n:     20-21
 
Sprache der Veröffentlichung:     Deutsch



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