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Titel:     
 
Stolperfalle Direktversicherung
 
Kurzfassung:     
 
Schließen Sie für einen oder mehrere Arbeitnehmer erstmals 2018 eine betriebliche Altersvorsorge im Rahmen einer Direktversicherung ab und die Beitragszahlungen sollen durch Umwandlung des Weihnachtsgelds beglichen werden, müssen Sie unbedingt darauf achten, dass der Ausgleich tatsächlich noch 2018 erfolgt. Denn: Bucht das Versicherungsunternehmen die Beitragszahlung erst 2019 ab, entfällt die Steuerfreiheit für diese Zahlung.
 
Erschienen in:     UnternehmerBrief Bauwirtschaft 41 (2018), Heft 5
 
Seite/n:     12
 
Sprache der Veröffentlichung:     Deutsch



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