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Titel:     
 

 
Kurzfassung:     
 
Kann eine GmbH ihre Steuerschulden nicht mehr bezahlen, sucht das Finanzamt nach dem Schuldigen dafür. Das ist in der Regel der GmbH-Geschäftsführer, der die steuerlichen Pflichten der GmbH verletzt hat. Dieser Geschäftsführer muss dann für die GmbH-Steuerschulden geradestehen. Ist auch beim Geschäftsführer nichts mehr zu holen, wird nach einem “faktischen” Geschäftsführer Ausschau gehalten, dem ein Haftungsbescheid zugestellt werden kann. Doch hier ist das Finanzamt in der Beweislast.
 
Erschienen in:     UnternehmerBrief Bauwirtschaft 41 (2018), Heft 6
 
Seite/n:     14
 
Sprache der Veröffentlichung:     Deutsch



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