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Titel:     
 

 
Kurzfassung:     
 
Erzielt ein Ehepaar über ebay Umsätze und das Finanzamt stuft diese als umsatzsteuer- und einkommensteuerpflichtig ein, werden diese umsatzsteuerlich nur demjenigen zugeordnet, der im ebay-Nutzerkonto registriert ist. Um von der Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG zu profitieren, kann es sinnvoll sein, dass beide Ehegatten ein ebay-Nutzerkonto eröffnen.
 
Erschienen in:     UnternehmerBrief Bauwirtschaft 41 (2018), Heft 6
 
Seite/n:     14-15
 
Sprache der Veröffentlichung:     Deutsch



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