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Titel:     
 
Steuerfalle Benennungsverlangen
 
Kurzfassung:     
 
Zahlen Sie für Tipps zur Erlangung von Aufträgen Provisionen, interessiert sich das Finanzamt brennend dafür, wer diese Provisionen erhalten hat und ob diese Provisionen vielleicht in Deutschland zu versteuern sind. Um das herauszufinden, starten die Prüfer regelmäßig ein Benennungsverlangen. Kann der deutsche Unternehmer keine befriedigenden Antworten geben, kippt der Betriebsausgabenabzug für die Provisionszahlungen.
 
Erschienen in:     UnternehmerBrief Bauwirtschaft 41 (2018), Heft 7
 
Seite/n:     14
 
Sprache der Veröffentlichung:     Deutsch



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