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Kurzfassung: | Kaufen Sie sich ein neues Dieselfahrzeug für Ihr Unternehmen, um den drohenden Dieselfahrverboten in deutschen Großstädten zu entgehen, bekommen Sie von Ihrem Autohaus in aller Regel eine Umweltprämie bzw. eine Umtauschprämie für das Altfahrzeug. Doch dann stellt sich die Frage, wie diese Prämie steuerlich zu behandeln ist. |
Erschienen in: | UnternehmerBrief Bauwirtschaft 41 (2018), Heft 7 |
Seite/n: | 13 |
Sprache der Veröffentlichung: | Deutsch |
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